Das Jahr 2019 ist den meisten als das letzte Jahr vor der noch andauernden Pandemie (Stand: Juli 2022) in Erinnerung geblieben. Ein kleinerer Kreis von Fachleuten könnte das Jahr auch mit grundlegenden Änderungen des Quellensteuersystems in Polen in Verbindung bringen.

"Neue" Quellensteuer (seit 1. Januar 2019)

Zur Erinnerung: seit dem 1. Januar 2019 gilt in Polen eine erhöhte Sorgfalts- und Dokumentationspflicht für sämtliche der Quellensteuer unterliegenden Zahlungen (d.h. ab dem ersten Euro mit höheren Anforderungen für betragsmäßig große Zahlungen sowie Zahlungen an verbundene Unternehmen), für die ein niedrigerer Quellensteuersatz oder eine Quellensteuerbefreiung zur Anwendung kommen soll.

Darüber hinaus muss die Quellensteuer auf den 2.000.000 PLN (ca. 440.000 Euro) übersteigenden Betrag zum polnischen Standardquellensteuersatz (d.h. 19% auf Dividenden bzw. 20% auf andere Zahlungen) einbehalten und ans Finanzamt abgeführt werden – und das unabhängig von Ausnahmen und Präferenzen, die sich aus besonderen Vorschriften (z. B. EU-Richtlinien) oder einem entsprechenden Doppelbesteuerungsabkommen ergeben (Artikel 26 Absatz 2e des polnischen KSt-Gesetzes).

"Neue" Quellensteuer 2.0 (ab 1. Januar 2022)

Bislang hatte dieser Artikel 26 Absatz 2e KStG nur begrenzte praktische Bedeutung, da sein Inkrafttreten immer wieder verschoben wurde. Drei Jahre und sechs Vertagungen später ist die Vorschrift jedoch in Kraft getreten. Die obligatorische Erhebung der Quellensteuer in voller Höhe seit dem 1. Januar 2022 gilt für Zahlungen, die sämliche der folgenden Kriterien erfüllen:

  • die Zahlungen erfolgen in Form von Zinsen, Lizenzgebühren oder Dividenden (und andere ähnliche Zahlungen);
  • die Zahlung werden an ein verbundenes Unternehmen geleistet;
  • der Empfänger der Zahlung ist nicht in Polen steuerlich ansässig;
  • die Zahlung übersteigt im Steuerjahr des Zahlers den Gesamtbetrag von 2.000.000 PLN (ca. 440.000 Euro) an denselben im Ausland ansässigen Steuerpflichtigen.

Rückerstattung der zu viel gezahlten Steuer

Ein Steuerzahler hat das Recht, eine Rückerstattung der zu viel gezahlten Quellensteuer zu beantragen. Die Vorschiften sehen ein gesondertes Verfahren für die Erstattung der gezahlten Steuern vor, bei dem nachgewiesen werden muss, dass der Steuerpflichtige alle Voraussetzungen für die Anwendung der Steuerpräferenzen erfüllt hat. Dieser Weg ist jedoch bis zum Erhalt der Erstattung mit negativen Auswirkungen auf die Liquidität des Zahlers / Steuerpflichtigen (je nachdem wer die Steuerlast trägt) und oft mit einem langwierigen und aufwändigen Verfahren verbunden (die Steuerbehörde kann die gesetzlich vorgeschriebene sechsmonatige Frist für die Steuererstattung verlängern, die Vorlage zahlreicher Unterlagen und Erklärungen verlangen und den Antrag im Rahmen einer steuerlichen Außenprüfung bzw. Steuerkontrolle oder eines Steuerverfahrens überprüfen).

Was kommt anstelle einer Steuerrückerstattung in Frage?

Neben der Zahlung der Steuer und der Beantragung einer Rückerstattung (eng. „pay and refund mechanism”) ist es auch möglich, die Quellensteuerpräferenz anzuwenden (Befreiung, Nichterhebung oder Erhebung der Steuer zu einem niedrigeren Satz), obwohl eigentlich obligatorisch die Quellensteuer erhoben werden müsste:

  1. Vorlage einer Erklärung eines Vorstandsmitglieds des polnischen Zahlungspflichtigen über die Erfüllung aller Voraussetzungen für die Anwendung der Quellensteuerpräferenz
    Ein offensichtlicher Vorteil dieser Lösung ist die Tatsache, dass sie relativ einfach und schnell angewendet werden kann. Die Erklärung des Vorstands bringt jedoch das Risiko einer straf- sowie steuerstrafrechtlichen Haftung für die Vorstandsmitglieder mit sich, falls sich herausstellt, dass Erklärung unwahr ist (abgesehen von einer zusätzlichen Steuerschuld und Verzugszinsen auf der Ebene des Zahlungspflichtigen). Aus diesem Grund ist die Erklärung möglicherweise keine optimale Lösung, insbesondere aufgrund von Zweifeln an der Auslegung bestimmter Bedingungen für die Anwendung von Steuervergünstigungen (z. B. des Begriffs des "wirtschaftlichen Eigentümers" / eng. „beneficial owner“ sowie wirtschaftlicher Substanz des Zahlungsempfängers). Außerdem muss die Erklärung in regelmäßigen Abständen vorgelegt werden, was mit einem nicht unerheblichen Verwaltungsaufwand verbunden ist. Erschwerend kommt hinzu, dass gemäß inoffizieller aktueller Verlautbarungen der Finanzbehörden eine solche Erklärung nur einmal innerhalb eines Steuerjahres abgegeben werden kann und somit nur für drei Monate gilt. Es gib jedoch eine Alternative (bzw. eine Ergänzung) zu der Erklärung...
  2. Verbindliche Auskunft zur Anwendung von Quellensteuerpräferenzen
    Vor diesem Hintergrund scheint die Einholung einer verbindlichen Auskunft zur Anwendung von Quellensteuerpräferenzen eine Option, die es Wert ist, berücksichtigt zu werden. Ihr Anwendungsbereich wurde zum 1. Januar 2022 erweitert:
  • sie kann vom Zahler oder vom Steuerpflichtigen beantragt werden (je nachdem, wer die Steuerlast trägt);
  • im Rahmen der verbindlichen Auskunft kann die Möglichkeit bestätigt werden, eine Befreiung von der Steuererhebung nach bestimmten Vorschriften anzuwenden, aber auch die Steuer nicht oder zu einem niedrigeren Satz auf der Grundlage des entsprechenden Doppelbesteuerabkommen zu erheben.

Die verbindliche Auskunft zur Anwendung von Quellensteuerpräferenzen ist in der Regel 36 Monate ab dem Datum der Ausstellung gültig (es sei denn, die Sach- und/oder Rechtslage ändert sich). Sie wird innerhalb von sechs Monaten ab dem Datum der Beantragung abgegeben (unsere Erfahrung mit Dutzenden von positiven Stellungnahmen zeigt, dass die Steuerbehörden derzeit in der Regel die gesetzliche Frist ausnutzen und die Auskunft kurz vor Fristablauf abgeben).

In Anbetracht:

  • der langen Wartezeit,
  • erheblichen Kosten (die Gebühr für einen Antrag beträgt ca. 440 Euro) und
  • der Komplexität des Verfahrens,

lohnt es sich, die Unterstützung eines erfahrenen Beraters in Anspruch zu nehmen, um die Chance zu maximieren, schnell ein positiver verbindliche Auskunft zur Anwendung der polnischen Quellensteuerpräferenzen zu erhalten – gern unterstützen Sie bei diesem Prozess die Experten von Crido.


English version ➡️ Advance tax ruling for preferential Polish withholding tax treatment – who will (not) benefit?

Polish version ➡️ Opinia o stosowaniu preferencji podatku u źródła – dla kogo (nie) jest?